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Textgenerator für die Aufforderung zur Berichtigung meiner Daten nach Artikel 16 DSGVO

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Das Recht auf Berichtigung gibt Ihnen das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung haben Sie des Weiteren das Recht, die Vervollständigung Ihrer unvollständigen Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen. Personenbezogene Daten sind dann unvollständig, wenn sie für sich genommen zwar richtig sind, aber bezogen auf den Verarbeitungszweck ein unzutreffendes Bild Ihrer Person ergeben, das durch die fehlenden Daten korrigiert werden kann.

Hierzu folgendes Beispiel: Sie betreiben ein Gewerbe. Aus den Akten geht hervor, dass Sie Steuerschulden haben, was gegen Ihre Zuverlässigkeit sprechen kann. Diese Information ist dann unvollständig, wenn in der Sache ein finanzgerichtliches Verfahren anhängig ist und darauf nicht hingewiesen wird.

 

Wie Sie der Textgenerator unterstützt

Mit dem Textgenerator der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten (SDTB) erstellen Sie schnell und einfach Ihr Schreiben an die datenverarbeitende Stelle. Selbstverständlich sind Sie frei darin, eine eigene Formulierung zu verwenden.

Nach dem Ausfüllen des unten stehenden Formulars steht Ihnen Ihr Schreiben wahlweise als PDF- oder Textdatei für 15 Minuten zum Download zur Verfügung. Danach werden die Dateien automatisch vom Server gelöscht.  

 

Weitere Informationen zum Recht auf Berichtigung und den anderen Betroffenenrechten finden Sie auf der Website der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten.

Von wem verlangen Sie die Berichtigung Ihrer Daten?

Geben Sie die Postanschrift des Verantwortlichen an.

Bitte geben Sie die Postanschrift mit Zeilenumbrüchen an. Beispiel:

Mustermann GmbH

Musterstraße 4

01234 Musterstadt

Angaben zu Ihrer Person

Geben Sie bitte Ihre Kontaktdaten an, damit der Verantwortliche Sie identifizieren und ggf. kontaktieren kann.

Sollen Ihre Daten berichtigt oder vervollständigt werden?

Artikel 16 Satz 1 DSGVO gibt Ihnen das Recht, von dem Verantwortlichen (z. B. einem Unternehmen, einem Verein, einer Behörde) die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Berichtigt werden können nach dieser Vorschrift nur Tatsachenbehauptungen (z. B. Geburtsort, Wohnanschrift), nicht Werturteile (z. B. ärztliche Gutachten). Ob eine Tatsachenbehauptung unrichtig in diesem Sinne ist, hängt auch vom Verarbeitungszweck ab. So kann z. B. die Speicherung einer früheren Wohnanschrift »richtig« sein, wenn der Zweck der Verarbeitung die Darstellung dieser früheren Wohnanschrift erfordert.

Bitte geben Sie an, welche Daten über Sie unrichtig beim Verantwortlichen gespeichert sind.

Bitte geben Sie nun die berichtigten Daten an.

Artikel 16 Satz 2 DSGVO gibt Ihnen das Recht, von dem Verantwortlichen (z. B. einem Unternehmen, einem Verein, einer Behörde) die Vervollständigung Sie betreffender unvollständiger Daten zu verlangen. Vervollständigung ist die Ergänzung (Hinzufügung) fehlender Daten zu einem Gesamtbestand an Daten. Beispiel:

Sie verlangen von der Kindergeldstelle die Hinzufügung relevanter Ausbildungszeiten im Hinblick auf eines Ihrer Kinder.

Bitte teilen Sie dem Verantwortlichen in diesem Feld mit, welche Daten von Ihnen zu ergänzen sind.

Informierung

Sie sind nur noch einen Klick von Ihrem Musterschreiben entfernt. Drücken Sie nun auf »Musterschreiben erstellen«. Nach einem kurzen Moment werden Sie automatisch zum Endergebnis weitergeleitet. 

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