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Textgenerator für die Aufforderung zur Datenlöschung nach Artikel 17 DSGVO

Sie möchten bei einem Unternehmen, einer Behörde oder einem sonstigen Verantwortlichen Ihre personenbezogenen Daten löschen lassen? 

Mit dem Textgenerator der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten (SDTB) erstellen Sie schnell und einfach Ihr Schreiben an die datenverarbeitende Stelle. Nach dem Ausfüllen des unten stehenden Formulars steht Ihnen Ihr Schreiben wahlweise als PDF- oder Textdatei für 15 Minuten zum Download zur Verfügung. Danach werden die Dateien automatisch vom Server gelöscht. 

 

Das Recht auf Löschung und seine Ausnahmen

Auf Ihr Verlangen muss der Verantwortliche Ihre personenbezogenen Daten gemäß Artikel 17 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) grundsätzlich löschen. Allerdings führt dies nicht automatisch immer zu einer unverzüglichen Löschung. Denn Artikel 17 Absatz 3 DSGVO zählt Voraussetzungen auf, unter denen die personenbezogenen Daten eben nicht unverzüglich gelöscht werden dürfen, sondern noch für eine bestimmte Zeit weiter zu speichern sind. Dazu zählt etwa ein Überwiegen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information (etwa bei Suchmaschinen), eine rechtliche Verpflichtung zur weiteren Speicherung (etwa bei steuer- oder handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten) oder die für öffentliche Stellen zwingende Anbietung von Akten an das zuständige öffentliche Archiv.

 

Weitere Informationen zum Recht auf Löschung finden Sie auf der Website der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten.

Bei wem wollen Sie Ihr Recht auf Löschung durchsetzen?

Geben Sie die Postanschrift des Verantwortlichen an, den Sie zur Datenlöschung schriftlich auffordern möchten. 

Bitte geben Sie die Postanschrift mit Zeilenumbrüchen an.  Beispiel:

Mustermann GmbH

Musterstraße 4

01234 Musterstadt

Angaben zu Ihrer Person

Geben Sie bitte Ihre Kontaktdaten an, damit der Verantwortliche Sie identifizieren und ggf. kontaktieren kann.

Welche Ihrer Daten, die beim Verantwortlichen gespeichert sind, sollen gelöscht werden?

Stichunktartige Angabe, z. B.

- Kundenkonto

- Postanschrift

- Bankdaten

- alle zu mieiner Person gespeicherten Daten

- ...

Gründe für die Löschung

Nach Art. 17 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO sind Daten zu löschen, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben worden sind, nicht mehr notwendig sind.

Nach Art. 17 Abs. 1 Buchstabe b sind Daten zu löschen, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung widerrufen hat und es an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt.

Beispiel: Sie haben Ihre Einwilligung für die Verarbeitung Ihrer Daten bei einem Unternehmen widerrufen, und es stehen dort auch keine steuer- oder handelsrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften einer Löschung entgegen.

Nach Art. 17 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO sind Daten zu löschen, wenn sie in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben worden sind.

Beispiel: Ihr Kind hat vor dem 25. Mai 2018 (Anwendbarkeit der DSGVO) im Alter von 13 Jahren in die Speicherung seiner Daten bei einem Spieleanbieter „eingewilligt“ und möchte diese Daten heute löschen lassen.

Nach Art. 17 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO sind Daten zu löschen, wenn die betroffene Person entweder gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat und beim Verantwortlichen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen (Variante 1) oder wenn die betroffene Person gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch eingelegt hat (Variante 2). Bitte beachten Sie, dass die Variante 1 nur in ganz ungewöhnlichen, seltenen Fällen zu einer Löschung führen wird.

Beispiel Variante 1: Sie sind durch die an sich rechtmäßige Speicherung Ihrer Daten bei einem Unternehmen an Leib und Leben gefährdet.

Beispiel Variante 2: Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten zu Zwecken der Direktwerbung eingelegt.

Nach Art. 17 Abs. 1 Buchstabe d DSGVO sind Daten zu löschen, wenn sie unrechtmäßig verarbeitet werden. Beispiel: Sie sind von einem Unternehmensvertreter dazu genötigt worden, Ihre Daten herauszugeben. 

Nach Art. 17 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO sind Daten zu löschen, wenn die Löschung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.

Beispiel: Sie wollen, dass die Rettungsdienst-Leitstelle, bei der Sie vor fünf Jahren wegen eines Verkehrsunfalls angerufen haben, Ihre Daten nunmehr gemäß § 72 Abs. 4 des Sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzes (maximale Speicherdauer: fünf Jahre) löscht.

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