Das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Ihnen grundsätzlich die Möglichkeit, gegen eine an sich rechtmäßige Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten vorzugehen. Von praktischer Bedeutung ist insbesondere das Recht auf Widerspruch speziell gegen die Verarbeitung Ihrer Daten zu Zwecken der Direktwerbung nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO. Diesen Widerspruch müssen Sie – im Gegensatz zum allgemeineren Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO – gegenüber dem Verantwortlichen nicht begründen.
Für Fälle, in denen die Berechtigung, Ihre Daten für Werbezwecke zu verarbeiten, auf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung beruht (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO), können Sie diese auf die Zukunft bezogen jederzeit widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Der Textgenerator deckt all dies ab, so dass es für Sie nicht erforderlich ist, selbst zu recherchieren, auf welcher Rechtsgrundlage die von Ihnen nicht mehr gewünschte Werbeansprache beruht.
Geht es hingegen nicht um Direktwerbung, sondern um andere Verarbeitungen, so müssen Sie die Gründe Ihrer „besonderen Situation“ (Art. 21 Abs. 1 DSGVO) darlegen. Im Einzelfall kann dies, wenn der von Ihnen behauptete Sonderfall ganz außergewöhnlich ist, auch eine detaillierte und umfangreiche Darlegung Ihrer Gründe erfordern. Diese dürfen nicht bereits – etwa in der Ihrem Widerspruch vorhergehenden Geschäftsbeziehung oder einem vorhergehenden Verwaltungsverfahren – berücksichtigt worden sein.
Ausnahmen vom Widerspruchsrecht
Nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO (allgemeiner Widerspruch) haben Sie kein Recht auf Widerspruch, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. Um diese Abwägung vornehmen zu können, muss der Verantwortliche Ihre „besondere Situation“ kennen. Deshalb müssen Sie die Gründe Ihrer „besonderen Situation“ erforderlichenfalls detailliert und umfangreich darlegen. Hierzu können beispielsweise ganz außergewöhnliche persönliche oder familiäre Situationen zählen.
Nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO (Direktwerbung) haben Sie stets ein Recht auf Widerspruch. In diesem Fall müssen Sie auch nichts begründen.
Wie Sie der Textgenerator unterstützt
Mit dem Textgenerator der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten (SDTB) erstellen Sie schnell und einfach Ihr Schreiben an die datenverarbeitende Stelle. Nach dem Ausfüllen des unten stehenden Formulars steht Ihnen Ihr Schreiben wahlweise als PDF- oder Textdatei für 15 Minuten zum Download zur Verfügung. Danach werden die Dateien automatisch vom Server gelöscht.
Weitere Informationen zum Widerspruchsrecht und den anderen Datenschutz-Rechten finden Sie auf der Website der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten.