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Textgenerator für den Widerspruch gegen die Datenverarbeitung und den Widerruf der Einwilligung für Werbezwecke

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Das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Ihnen grundsätzlich die Möglichkeit, gegen eine an sich rechtmäßige Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten vorzugehen. Von praktischer Bedeutung ist insbesondere das Recht auf Widerspruch speziell gegen die Verarbeitung Ihrer Daten zu Zwecken der Direktwerbung nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO. Diesen Widerspruch müssen Sie – im Gegensatz zum allgemeineren Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO – gegenüber dem Verantwortlichen nicht begründen.

 

Für Fälle, in denen die Berechtigung, Ihre Daten für Werbezwecke zu verarbeiten, auf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung beruht (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO), können Sie diese auf die Zukunft bezogen jederzeit widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Der Textgenerator deckt all dies ab, so dass es für Sie nicht erforderlich ist, selbst zu recherchieren, auf welcher Rechtsgrundlage die von Ihnen nicht mehr gewünschte Werbeansprache beruht.
 

Geht es hingegen nicht um Direktwerbung, sondern um andere Verarbeitungen, so müssen Sie die Gründe Ihrer „besonderen Situation“ (Art. 21 Abs. 1 DSGVO) darlegen. Im Einzelfall kann dies, wenn der von Ihnen behauptete Sonderfall ganz außergewöhnlich ist, auch eine detaillierte und umfangreiche Darlegung Ihrer Gründe erfordern. Diese dürfen nicht bereits – etwa in der Ihrem Widerspruch vorhergehenden Geschäftsbeziehung oder einem vorhergehenden Verwaltungsverfahren – berücksichtigt worden sein.

 

Ausnahmen vom Widerspruchsrecht

Nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO (allgemeiner Widerspruch) haben Sie kein Recht auf Widerspruch, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. Um diese Abwägung vornehmen zu können, muss der Verantwortliche Ihre „besondere Situation“ kennen. Deshalb müssen Sie die Gründe Ihrer „besonderen Situation“ erforderlichenfalls detailliert und umfangreich darlegen. Hierzu können beispielsweise ganz außergewöhnliche persönliche oder familiäre Situationen zählen. 

 

Nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO (Direktwerbung) haben Sie stets ein Recht auf Widerspruch. In diesem Fall müssen Sie auch nichts begründen.
 

Wie Sie der Textgenerator unterstützt

Mit dem Textgenerator der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten (SDTB) erstellen Sie schnell und einfach Ihr Schreiben an die datenverarbeitende Stelle. Nach dem Ausfüllen des unten stehenden Formulars steht Ihnen Ihr Schreiben wahlweise als PDF- oder Textdatei für 15 Minuten zum Download zur Verfügung. Danach werden die Dateien automatisch vom Server gelöscht. 

 

Weitere Informationen zum Widerspruchsrecht und den anderen Datenschutz-Rechten finden Sie auf der Website der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten.

Bei wem wollen Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einlegen?

Geben Sie die Postanschrift des Verantwortlichen an.

Bitte geben Sie die Postanschrift mit Zeilenumbrüchen an. Beispiel:

Mustermann GmbH

Musterstraße 4

01234 Musterstadt

Angaben zu Ihrer Person

Geben Sie bitte Ihre Kontaktdaten an, damit der Verantwortliche Sie identifizieren und ggf. kontaktieren kann.

Welcher Datenverarbeitung widersprechen Sie?

Der Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO muss aus Gründen erfolgen, die sich aus Ihrer ganz besonderen Lage ergeben und die nicht bereits – etwa durch die Behörde, bei der Sie Ihr Recht auf Widerspruch geltend machen – berücksichtigt worden sind. Art. 21 Abs. 1 DSGVO soll eine an sich rechtmäßige, aber aufgrund von ganz außergewöhnlichen, atypischen Umständen problematische Datenverarbeitung einer vernünftigen Lösung zuführen. Beispiel: Ihr in Scheidung lebender Ehegatte ist zugleich Ihr zuständiger Finanzbeamter, der Ihre Steuererklärung prüfen soll. In diesem Fall könnten Sie mittels Widerspruchs nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO dafür sorgen, dass nicht Ihr Noch-Ehegatte Ihre Steuererklärung prüft (wenn dies nicht bereits aufgrund von Befangenheitsvorschriften oder anderweitig ausgeschlossen worden ist).

Datenlöschung und Sperrdatei schließen sich aus. Die Aufnahme in eine Sperrdatei bewirkt, dass ein Abgleich zur Vermeidung einer erneuten Werbeansprache stattfinden kann. Dies ist bei einer (vollständigen) Löschung Ihrer Daten nicht mehr möglich. Zudem darf der Verantwortliche Ihre Daten nur löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. 

Sie sind nur noch einen Klick von Ihrem Musterschreiben entfernt. Drücken Sie nun auf »Musterschreiben erstellen«. Nach einem kurzen Moment werden Sie automatisch zum Endergebnis weitergeleitet. 

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